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Gerüstbauer

Bei dem Beruf des Gerüstbauers handelt es sich um einen handwerklichen Beruf, der der allgemeinen Handwerksordnung unterliegt. Das Handwerk bezieht sich dabei auf das Aufbauen von Hilfskonstruktionen, den Gerüsten, zum Errichten von verschiedenen Bauwerken. Der Einsatz von Gerüsten ist vielseitig und umfasst den Bau von Häusern jeglicher Größe, Türmen, Stadien, Brücken, Bühnen und Tribünen, Sehenswürdigkeiten usw. Um die Berufsbezeichnung Gerüstbauer tragen zu dürfen ist eine dreijährige Ausbildung nötig, welche mit der so genannten Gesellenprüfung abschließt. Es gibt in Deutschland nur drei Schulen, welche sich auf dieses Handwerk spezialisiert haben. Nach zwei Jahren der Ausbildung wird durch eine Zwischenprüfung die bis dort erbrachte Leistung kontrolliert. Voraussetzung für Interessenten dieses Berufes sollte sein, schwindelfrei zu sein, wetterfest zu sein, da meist im Freien gearbeitet wird, körperliche Belastbarkeit sowie ein gewisses handwerkliches Geschick. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann man sich zum Gerüstmeister weiterbilden und somit selbstständig machen. Diese Möglichkeit gibt es auch durch die zehnjährige Berufserfahrung.
Weitere Weiterbildungsangebote wären die zum Ausbilder, zum Techniker/-in für Betriebswissenschaft oder zum Industriebetriebswirt/-in für Bauwirtschaft an einer dafür vorgesehenen Fachschule, aber auch das Studium zum Diplom-Ingenieur/-in Bauingenieurwesen an einer Fachhochschule.

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